Erste Entscheidung zum Produkthaftungsgesetz : OGH 7 Ob 581/92 v.30.7.1992

Kennt der Händler den Hersteller, so muss er ihn bekanntgeben. Der Händler muss aber nicht untersuchen, wer unter mehreren in Betracht Kommenden der tatsächliche Hersteller ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (3 (1992) Nr.12)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
381 Handel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kennt der Händler den Hersteller, so muss er ihn bekanntgeben. Der Händler muss aber nicht untersuchen, wer unter mehreren in Betracht Kommenden der tatsächliche Hersteller ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog