Günstigkeitsvergleich : OGH 9 Ob A 145/92 v.2.9.1992

Die im Einzelvertrag getroffene Vereinbarung, dass während der Kündigungsfrist ein noch offener Urlaubsanspruch nicht konsumiert werden darf, kann im Rahmen eines Günstigkeitsvergleichs nicht durch eine Verlängerung der Kündigungsfrist aufgewogen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (3 (1992) Nr.12)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsfrist
331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.116 Arbeitsvertrag
331.116 Kollektivvertrag
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die im Einzelvertrag getroffene Vereinbarung, dass während der Kündigungsfrist ein noch offener Urlaubsanspruch nicht konsumiert werden darf, kann im Rahmen eines Günstigkeitsvergleichs nicht durch eine Verlängerung der Kündigungsfrist aufgewogen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog