Vorwurf: Krimineller Handel mit Rindfleisch

Exportieren darf nur wer schon bisher exportiert hat. Gegen diese 'ersessenen' Exportrechte haben nun ÖGB und Arbeiterkammer Einspruch erhoben. Über diese Methode würde zuviel Steuergeld in Form von Stützungen verschwendet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Täglich Alles (1993)
VerfasserIn: Leschanz, Herbert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Kaiser, Richard
Klassifikation:382:63 Agraraussenhandel
336.57:63 Agrarsubvention
637.5 Fleisch
382:63 Agrarexport
636 Viehwirtschaft
338.98:63 Agrarpolitik
331.881 ÖGB
061.1:331 AK
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 382:63 Agraraussenhandel Dokument Nr. A-765689 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage