Betriebsrat kann Krankenstandsstatistik nicht verhindern : Computer-Verarbeitung von anonymisierten Daten ist zulässig

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1993)
VerfasserIn: Vogt, Carl-Georg
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.817 Krankenstand
331.817 Dienstverhinderung
007.5 EDV
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
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