Betriebsärztlicher Dienst in Unternehmungen ohne 'Betrieb' und Arbeitsstelle : VGH 92/18/0161 v.17.9.1992

Eine Arbeitsstelle liegt nicht vor, wenn Arbeitnehmer - wie Zeitungsausträger - nur ganz kurz an einem bestimmten Ort tätig sind.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.12.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.822.8 Betriebsarzt
65 Betrieb
331.94 Arbeitnehmerschutz
070.33 Presse: Vertrieb
Region:Österreich
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