Ungerechtfertigte Entlassung wegen Ermöglichung einer Betriebsbesichtigung : OLG Wien 33 Ra 109/92 v.20.11.1992 in Abänderung von ASG Wien 6 Cga 2503/92 v.29.4.1992

Teilt der Arbeitnehmer einem Dritten ein Betriebs-oder Geschäftsgeheimnis mit, das zwar einen allgemein nicht bekannten Umstand zum Gegenstand hat, der aber dem Mitteilungsempfänger bereits bekannt gewesen ist, liegt kein Geheimnisverrat vor.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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