Begriff 'Wohnnutzfläche' nach dem Wohnbauförderungsgesetz : VGH 91/16/0064, 0065 v.25.6.1992

Räume mit starker Dachschräge, in denen noch Betten aufgestellt werden können, sind in die Nutzfläche voll einzubeziehen / Dem Umstand, dass diese - zumindest durch Holzvertäfelung bzw. -bretter isolierten - 'Abstell-bzw. Dachbodenräume' unbeheizt oder unbeheizbar sind und nur künstlich be...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.541 Mietzins
351.778.532 Wohnbauförderung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Räume mit starker Dachschräge, in denen noch Betten aufgestellt werden können, sind in die Nutzfläche voll einzubeziehen / Dem Umstand, dass diese - zumindest durch Holzvertäfelung bzw. -bretter isolierten - 'Abstell-bzw. Dachbodenräume' unbeheizt oder unbeheizbar sind und nur künstlich beleuchtet werden können, kommt in Zusammenhang mit der Wohnnutzfläche keine Bedeutung zu.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog