§ 89, § 91 ASGG - vorläufige Zahlung : OGH 10 Ob S 367/89 v.23.1.1990
Das Berufungsgericht darf nicht erstmals von Amts wegen eine vorläufige Zahlung gemäss § 89 Abs.2 ASGG auftragen, wenn nur der geklagte SVTr Berufung erhoben hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (27 (1992) Nr.3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Sozialgerichtsbarkeit
34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsmittel 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Berufungsgericht darf nicht erstmals von Amts wegen eine vorläufige Zahlung gemäss § 89 Abs.2 ASGG auftragen, wenn nur der geklagte SVTr Berufung erhoben hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |