§ 89, § 91 ASGG - vorläufige Zahlung : OGH 10 Ob S 367/89 v.23.1.1990

Das Berufungsgericht darf nicht erstmals von Amts wegen eine vorläufige Zahlung gemäss § 89 Abs.2 ASGG auftragen, wenn nur der geklagte SVTr Berufung erhoben hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (27 (1992) Nr.3)
VerfasserIn: Klicka, Thomas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Sozialgerichtsbarkeit
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsmittel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Berufungsgericht darf nicht erstmals von Amts wegen eine vorläufige Zahlung gemäss § 89 Abs.2 ASGG auftragen, wenn nur der geklagte SVTr Berufung erhoben hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog