Die neue Kulturkompetenz der EG

Bislang stand der EG keine allgemeine Kulturkompetenz zu. Der neue Art.128 EGV, der durch den Unionsvertrag eingefügt wird, eröffnet der EG ein weites Feld für fördernde, unterstützende und ergänzende 'Tätigkeiten' zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten und des gemeinsamen kulture...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (45 (1992) Nr.22 S.944-955)
VerfasserIn: Ress, Georg
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.85 Kulturpolitik
341.176 EG
351.853 Denkmalschutz
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bislang stand der EG keine allgemeine Kulturkompetenz zu. Der neue Art.128 EGV, der durch den Unionsvertrag eingefügt wird, eröffnet der EG ein weites Feld für fördernde, unterstützende und ergänzende 'Tätigkeiten' zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten und des gemeinsamen kulturellen Erbes. Ausserdem hat die EG in Zukunft auf allen Sachgebieten kulturelle Aspekte zu berücksichtigen (Querschnittsnorm). Die erforderliche Einstimmigkeit im Rat - selbst im Verfahren nach 189 b EGV - bildet die verfahrensrechtliche Absicherung gegen Übergriffe in die Kulturkompetenz der Mitgliedstaaten (und in der Bundesrepublik: der Bundesländer).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog