Die neue Kulturkompetenz der EG
Bislang stand der EG keine allgemeine Kulturkompetenz zu. Der neue Art.128 EGV, der durch den Unionsvertrag eingefügt wird, eröffnet der EG ein weites Feld für fördernde, unterstützende und ergänzende 'Tätigkeiten' zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten und des gemeinsamen kulture...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (45 (1992) Nr.22 S.944-955)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 11.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.85 Kulturpolitik
341.176 EG 351.853 Denkmalschutz |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bislang stand der EG keine allgemeine Kulturkompetenz zu. Der neue Art.128 EGV, der durch den Unionsvertrag eingefügt wird, eröffnet der EG ein weites Feld für fördernde, unterstützende und ergänzende 'Tätigkeiten' zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten und des gemeinsamen kulturellen Erbes. Ausserdem hat die EG in Zukunft auf allen Sachgebieten kulturelle Aspekte zu berücksichtigen (Querschnittsnorm). Die erforderliche Einstimmigkeit im Rat - selbst im Verfahren nach 189 b EGV - bildet die verfahrensrechtliche Absicherung gegen Übergriffe in die Kulturkompetenz der Mitgliedstaaten (und in der Bundesrepublik: der Bundesländer). |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |