Beweislast für Lohnverschiebungen bei Lohnpfändung : OLG Wien 34 Ra 66/92 v.9.10.1992

Ein Gläubiger ist beweispflichtig für ein pfändbares Einkommen. Auch wenn die Angaben des Drittschuldners unrichtig sein sollten, weil das gemeldete Einkommen so niedrig gewählt worden ist, um die Grenzen des LPfG nicht zu überschreiten, ändert dies nichts an der Beweislast des Gläubigers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.11.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.212 Lohnpfändung
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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