Beweislast für Lohnverschiebungen bei Lohnpfändung : OLG Wien 34 Ra 66/92 v.9.10.1992
Ein Gläubiger ist beweispflichtig für ein pfändbares Einkommen. Auch wenn die Angaben des Drittschuldners unrichtig sein sollten, weil das gemeldete Einkommen so niedrig gewählt worden ist, um die Grenzen des LPfG nicht zu überschreiten, ändert dies nichts an der Beweislast des Gläubigers.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.11.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.212 Lohnpfändung
34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.212 Lohnpfändung | Dokument Nr. A-762223 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |