Beweislast für Lohnverschiebungen bei Lohnpfändung : OLG Wien 34 Ra 66/92 v.9.10.1992
Ein Gläubiger ist beweispflichtig für ein pfändbares Einkommen. Auch wenn die Angaben des Drittschuldners unrichtig sein sollten, weil das gemeldete Einkommen so niedrig gewählt worden ist, um die Grenzen des LPfG nicht zu überschreiten, ändert dies nichts an der Beweislast des Gläubigers.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.11.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.212 Lohnpfändung
34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Gläubiger ist beweispflichtig für ein pfändbares Einkommen. Auch wenn die Angaben des Drittschuldners unrichtig sein sollten, weil das gemeldete Einkommen so niedrig gewählt worden ist, um die Grenzen des LPfG nicht zu überschreiten, ändert dies nichts an der Beweislast des Gläubigers. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |