AngG § 38 : OGH 9 Ob A 120/92 v.8.7.1992

Unter einem Monatsbezug als Bemessungsgrundlage für eine Konventionalstrafe ist das Monatsgehalt und nicht auch eine anteilige Sonderzahlung zu verstehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.11.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
331.2 Gehalt
331.225 Gratifikation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Unter einem Monatsbezug als Bemessungsgrundlage für eine Konventionalstrafe ist das Monatsgehalt und nicht auch eine anteilige Sonderzahlung zu verstehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog