Vorschreibung eines Beitragszuschlages vor Erlassung des Beitragsnachverrechnungsbescheides : VGH 89/08/0260 v.24.3.1992

Die Berufung gegen einen noch nicht zugestellten Bescheid ist nur insofern zulässig, als dieser dem Inhalt nach bekannte Bescheid durch Zustellung an eine andere Partei (bereits) erlassen worden ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
34.038 Rechtsmittel
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Berufung gegen einen noch nicht zugestellten Bescheid ist nur insofern zulässig, als dieser dem Inhalt nach bekannte Bescheid durch Zustellung an eine andere Partei (bereits) erlassen worden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog