Austrittserklärung : ASG Wien 2 Cga 1501/91 v.14.5.1992, Berufung erhoben
Voraussetzung für eine gültige Austrittserklärung ist die Handlungsfähigkeit des Erklärenden. Diese kann bei einem Alkoholiker zum Zeitpunkt der Austrittserklärung nicht gegeben sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.10.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Austritt: Arbeit
613.81 Alkoholismus 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Voraussetzung für eine gültige Austrittserklärung ist die Handlungsfähigkeit des Erklärenden. Diese kann bei einem Alkoholiker zum Zeitpunkt der Austrittserklärung nicht gegeben sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |