Austrittserklärung : ASG Wien 2 Cga 1501/91 v.14.5.1992, Berufung erhoben

Voraussetzung für eine gültige Austrittserklärung ist die Handlungsfähigkeit des Erklärenden. Diese kann bei einem Alkoholiker zum Zeitpunkt der Austrittserklärung nicht gegeben sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
613.81 Alkoholismus
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Voraussetzung für eine gültige Austrittserklärung ist die Handlungsfähigkeit des Erklärenden. Diese kann bei einem Alkoholiker zum Zeitpunkt der Austrittserklärung nicht gegeben sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog