Automationsunterstützte Datenverarbeitung : VGH 91/09/0233 und VGH 91/09/0229 v.21.5.1992

Enthält die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellte Ausfertigung einer Erledigung einer Behörde keine Beisetzung des Namens des Genehmigenden, kommt dieser Ausfertigung wegen Fehlens eines Mindesterfordernisses nach § 18 Abs.4 AVG kein Bescheidcharakter zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsverfahren
007.5 EDV
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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