Automationsunterstützte Datenverarbeitung : VGH 91/09/0233 und VGH 91/09/0229 v.21.5.1992
Enthält die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellte Ausfertigung einer Erledigung einer Behörde keine Beisetzung des Namens des Genehmigenden, kommt dieser Ausfertigung wegen Fehlens eines Mindesterfordernisses nach § 18 Abs.4 AVG kein Bescheidcharakter zu.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.10.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsverfahren
007.5 EDV 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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