Kein Verzicht auf Betriebspension durch Vergleich über Abfertigungsansprüche mit Generalbereinigungsklausel : OGH 9 Ob A 96, 97/92 v.17.6.1992

Einem Anspruch auf Betriebspension eines Arbeitnehmers kommt gegenüber einer verglichenen Abfertigung erhebliche - die üblichen wechselseitigen Ansprüche übersteigende - Bedeutung zu, so dass es einer diesbezüglichen Erörterung bedarf, um diesen Anspruch als mitverglichen ansehen zu können.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.11.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Einem Anspruch auf Betriebspension eines Arbeitnehmers kommt gegenüber einer verglichenen Abfertigung erhebliche - die üblichen wechselseitigen Ansprüche übersteigende - Bedeutung zu, so dass es einer diesbezüglichen Erörterung bedarf, um diesen Anspruch als mitverglichen ansehen zu können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog