Organ-Handlungsbeschränkungen bei öffentlich-rechtlichen Institutionen : OGH 9 Ob A 191/91 v.6.11.1991
Die im Gesetz (§ 438 Abs.1 Z.3 ASVG) normierte Handlungsbeschränkung des Vorstandes des Sozialversicherungsträgers (SVTr) bei Entlassung des leitenden Arztes ist keine blosse Ermächtigungsrichtlinie für die Willensbildung der Körperschaft.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (42 (1992) Nr.4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
347.462 Vollmacht 614.23 Arzt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die im Gesetz (§ 438 Abs.1 Z.3 ASVG) normierte Handlungsbeschränkung des Vorstandes des Sozialversicherungsträgers (SVTr) bei Entlassung des leitenden Arztes ist keine blosse Ermächtigungsrichtlinie für die Willensbildung der Körperschaft. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |