Organ-Handlungsbeschränkungen bei öffentlich-rechtlichen Institutionen : OGH 9 Ob A 191/91 v.6.11.1991

Die im Gesetz (§ 438 Abs.1 Z.3 ASVG) normierte Handlungsbeschränkung des Vorstandes des Sozialversicherungsträgers (SVTr) bei Entlassung des leitenden Arztes ist keine blosse Ermächtigungsrichtlinie für die Willensbildung der Körperschaft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (42 (1992) Nr.4)
VerfasserIn: Eichinger, Julia
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
347.462 Vollmacht
614.23 Arzt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die im Gesetz (§ 438 Abs.1 Z.3 ASVG) normierte Handlungsbeschränkung des Vorstandes des Sozialversicherungsträgers (SVTr) bei Entlassung des leitenden Arztes ist keine blosse Ermächtigungsrichtlinie für die Willensbildung der Körperschaft.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog