Auch anlagebedingte durch Arbeitsunfall ausgelöste Neurose kann unter UV-Schutz stehen : OGH 10 Ob S 57/92 v.10.3.1992

Ist der Arbeitsunfall aber wesentliche Mitursache für den Ausbruch der Neurose, weil es (nur) bei einer vergleichbaren schweren Verletzung mit vergleichbarem medizinischen (langwierigen) Behandlungsverlauf zu den neurotischen Fehlentwicklungen im gegebenen Ausmass gekommen wäre, steht die Neurose un...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.11.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfall
368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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