Auch anlagebedingte durch Arbeitsunfall ausgelöste Neurose kann unter UV-Schutz stehen : OGH 10 Ob S 57/92 v.10.3.1992
Ist der Arbeitsunfall aber wesentliche Mitursache für den Ausbruch der Neurose, weil es (nur) bei einer vergleichbaren schweren Verletzung mit vergleichbarem medizinischen (langwierigen) Behandlungsverlauf zu den neurotischen Fehlentwicklungen im gegebenen Ausmass gekommen wäre, steht die Neurose un...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.11.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
368.41 Unfallversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Ist der Arbeitsunfall aber wesentliche Mitursache für den Ausbruch der Neurose, weil es (nur) bei einer vergleichbaren schweren Verletzung mit vergleichbarem medizinischen (langwierigen) Behandlungsverlauf zu den neurotischen Fehlentwicklungen im gegebenen Ausmass gekommen wäre, steht die Neurose unter Unfallversicherungsschutz. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |