Auch anlagebedingte durch Arbeitsunfall ausgelöste Neurose kann unter UV-Schutz stehen : OGH 10 Ob S 57/92 v.10.3.1992

Ist der Arbeitsunfall aber wesentliche Mitursache für den Ausbruch der Neurose, weil es (nur) bei einer vergleichbaren schweren Verletzung mit vergleichbarem medizinischen (langwierigen) Behandlungsverlauf zu den neurotischen Fehlentwicklungen im gegebenen Ausmass gekommen wäre, steht die Neurose un...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.11.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfall
368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Ist der Arbeitsunfall aber wesentliche Mitursache für den Ausbruch der Neurose, weil es (nur) bei einer vergleichbaren schweren Verletzung mit vergleichbarem medizinischen (langwierigen) Behandlungsverlauf zu den neurotischen Fehlentwicklungen im gegebenen Ausmass gekommen wäre, steht die Neurose unter Unfallversicherungsschutz.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog