Annahme einer einvernehmlichen Auflösung : OGH 9 Ob A 1010/92 v.13.5.1992
Das Schweigen des Arbeitnehmers zu einer einseitigen Auflösungserklärung des Arbeitgebers reicht für die Annahme einer einvernehmlichen Auflösung nicht aus, weil mit dem Zugehen der Auflösungserklärung deren rechtsgestaltende Wirkung eintritt und für das Stillschweigen des Erklärungsempfängers in ei...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.10.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Das Schweigen des Arbeitnehmers zu einer einseitigen Auflösungserklärung des Arbeitgebers reicht für die Annahme einer einvernehmlichen Auflösung nicht aus, weil mit dem Zugehen der Auflösungserklärung deren rechtsgestaltende Wirkung eintritt und für das Stillschweigen des Erklärungsempfängers in einem solchen Fall die Voraussetzungen des § 863 ABGB nicht vorliegen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |