Annahme einer einvernehmlichen Auflösung : OGH 9 Ob A 1010/92 v.13.5.1992

Das Schweigen des Arbeitnehmers zu einer einseitigen Auflösungserklärung des Arbeitgebers reicht für die Annahme einer einvernehmlichen Auflösung nicht aus, weil mit dem Zugehen der Auflösungserklärung deren rechtsgestaltende Wirkung eintritt und für das Stillschweigen des Erklärungsempfängers in ei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Schweigen des Arbeitnehmers zu einer einseitigen Auflösungserklärung des Arbeitgebers reicht für die Annahme einer einvernehmlichen Auflösung nicht aus, weil mit dem Zugehen der Auflösungserklärung deren rechtsgestaltende Wirkung eintritt und für das Stillschweigen des Erklärungsempfängers in einem solchen Fall die Voraussetzungen des § 863 ABGB nicht vorliegen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog