Errichtung einer Schlichtungsstelle gem. ArbVG : VfGH B 1319/90, 202/91 v.16.6.1992

Der VfGH hat dieses in § 144 ArbVG vorgesehene 'Ersuchen' als Verfahrensanordnung iSd § 63 Abs.2 AVG gewertet, gegen die eine abgesonderte Berufung nicht zulässig ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (3 (1992) Nr.10)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsmittel
331.116 Betriebsvereinbarung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der VfGH hat dieses in § 144 ArbVG vorgesehene 'Ersuchen' als Verfahrensanordnung iSd § 63 Abs.2 AVG gewertet, gegen die eine abgesonderte Berufung nicht zulässig ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog