Lohngleichheit von Frauen und Männern bei tariflicher Eingruppierung : BAG 4 AZR 30/92 v.23.9.1992

Aber auch die Feststellungsklage war gerechtfertigt, weil die Klägerinnen ein berechtigtes Interesse daran haben, auch für die Zukunft gegenüber ihren männlichen Kollegen nicht diskriminiert zu werden und dem Arbeitgeber eine Rückkehr zur Lohngruppe 2 nur dann möglich sein kann, wenn die Voraussetzu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (47 (1992) Nr.28)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.215 Frauenlohn
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aber auch die Feststellungsklage war gerechtfertigt, weil die Klägerinnen ein berechtigtes Interesse daran haben, auch für die Zukunft gegenüber ihren männlichen Kollegen nicht diskriminiert zu werden und dem Arbeitgeber eine Rückkehr zur Lohngruppe 2 nur dann möglich sein kann, wenn die Voraussetzungen für die Diskriminierung nicht mehr vorliegen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog