Anspruch auf Sozialhilfe : VwGH 91/08/0004, 0093 v.17.9.1991

In Fällen, in denen über einen Parteienantrag zu erkennen ist, entspricht die Berufungsbehörde nicht ihrer Verpflichtung zur 'Entscheidung in der Sache', wenn zwar der mittels Berufung angefochtene erstinstanzliche Bescheid aufgehoben wird, im übrigen aber ein Abspruch über den dem Beschei...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (42 (1992) Nr.5)
VerfasserIn: Pfeil, Walter J
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:36.05 Sozialhilfe
347.998 Sozialgerichtsbarkeit
34.038 Rechtsmittel
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:In Fällen, in denen über einen Parteienantrag zu erkennen ist, entspricht die Berufungsbehörde nicht ihrer Verpflichtung zur 'Entscheidung in der Sache', wenn zwar der mittels Berufung angefochtene erstinstanzliche Bescheid aufgehoben wird, im übrigen aber ein Abspruch über den dem Bescheid zugrundeliegenden Parteienantrag unterbleibt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog