Private Datenverarbeitung wird nicht reglementiert : EG-Kommission übernimmt Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments - Neue Richtlinie

Das deutsche Datenschutzrecht stützt sich auf die Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter als ein Element der privatwirtschaftlichen Selbstkontrolle. Dieses Modell wird im Richtlinienentwurf nicht übernommen. Nach französischem und englischem Muster sieht der Entwurf statt dessen umfangreic...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1992)
VerfasserIn: Wuermeling, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 21.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
Region:EG
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das deutsche Datenschutzrecht stützt sich auf die Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter als ein Element der privatwirtschaftlichen Selbstkontrolle. Dieses Modell wird im Richtlinienentwurf nicht übernommen. Nach französischem und englischem Muster sieht der Entwurf statt dessen umfangreiche staatliche Registrierungen von Datenverarbeitungsprozessen vor.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog