Ungleiche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte : OLG Wien 32 Ra 48/92 v.1.7.1992, Revision zugelassen

Deutliche Rechtfertigung der sich aus § 77 GewO in Ansehung der Kündigungsfristen ergebenden Ungleichbehandlung liegt vor allem darin, dass im produktiven Gewerbe und hier insbesondere im Bereich der Bauwirtschaft ein höherer Flexibilitätsbedarf als z.B auf dem Dienstlistungssektor gegeben ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.08.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsfrist
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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