Ungleiche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte : OLG Wien 32 Ra 48/92 v.1.7.1992, Revision zugelassen
Deutliche Rechtfertigung der sich aus § 77 GewO in Ansehung der Kündigungsfristen ergebenden Ungleichbehandlung liegt vor allem darin, dass im produktiven Gewerbe und hier insbesondere im Bereich der Bauwirtschaft ein höherer Flexibilitätsbedarf als z.B auf dem Dienstlistungssektor gegeben ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.08.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsfrist
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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