Ungleiche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte : OLG Wien 32 Ra 48/92 v.1.7.1992, Revision zugelassen

Deutliche Rechtfertigung der sich aus § 77 GewO in Ansehung der Kündigungsfristen ergebenden Ungleichbehandlung liegt vor allem darin, dass im produktiven Gewerbe und hier insbesondere im Bereich der Bauwirtschaft ein höherer Flexibilitätsbedarf als z.B auf dem Dienstlistungssektor gegeben ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.08.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsfrist
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsfrist Dokument Nr. A-758444 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage