Verbot der Benützung von Forststrassen durch Radfahrer verletzt nicht den Gleichheitssatz : VfGH B 617/91-12 v.27.2.1992

Zur Sicherung des Erholungswertes des Waldes insgesamt ist es auch ein adäquates Mittel, eine gegenseitige Beeinträchtigung der verschiedenen Gruppen von Forststrassenbenützern zu vermeiden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (19 (1992) Nr.17)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 14.09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.183 Radfahrverkehr
342.722 Gleichheit
634.0.2 Wald
634.0.6 Forstwirtschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 656.183 Radfahrverkehr Dokument Nr. A-757717 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage