Verbot der Benützung von Forststrassen durch Radfahrer verletzt nicht den Gleichheitssatz : VfGH B 617/91-12 v.27.2.1992

Zur Sicherung des Erholungswertes des Waldes insgesamt ist es auch ein adäquates Mittel, eine gegenseitige Beeinträchtigung der verschiedenen Gruppen von Forststrassenbenützern zu vermeiden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (19 (1992) Nr.17)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 14.09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.183 Radfahrverkehr
342.722 Gleichheit
634.0.2 Wald
634.0.6 Forstwirtschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zur Sicherung des Erholungswertes des Waldes insgesamt ist es auch ein adäquates Mittel, eine gegenseitige Beeinträchtigung der verschiedenen Gruppen von Forststrassenbenützern zu vermeiden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog