Verbot der Benützung von Forststrassen durch Radfahrer verletzt nicht den Gleichheitssatz : VfGH B 617/91-12 v.27.2.1992
Zur Sicherung des Erholungswertes des Waldes insgesamt ist es auch ein adäquates Mittel, eine gegenseitige Beeinträchtigung der verschiedenen Gruppen von Forststrassenbenützern zu vermeiden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte (19 (1992) Nr.17)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 14.09.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 656.183 Radfahrverkehr
342.722 Gleichheit 634.0.2 Wald 634.0.6 Forstwirtschaft 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zur Sicherung des Erholungswertes des Waldes insgesamt ist es auch ein adäquates Mittel, eine gegenseitige Beeinträchtigung der verschiedenen Gruppen von Forststrassenbenützern zu vermeiden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |