ArbVG § 105 Abs.3 Z.1 : OGH 9 Ob A 117, 118/92 v.8.7.1992, in Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 119/91 v.10.1.1992

Dass der Arbeitgeber einen unzufriedenen Arbeitnehmer noch vor Erreichen es sogenannten 'Definitivums' kündigen will, ist kein verpöntes Kündigungsmotiv im Sinne des § 105 Abs.2 Z.1 ArbVG.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dass der Arbeitgeber einen unzufriedenen Arbeitnehmer noch vor Erreichen es sogenannten 'Definitivums' kündigen will, ist kein verpöntes Kündigungsmotiv im Sinne des § 105 Abs.2 Z.1 ArbVG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog