Entlohnung für Zurückberufung von nicht in Rufbereitschaft befindlichen Arbeitnehmern : OLG Wien 32 Ra 96/91 v.1.7.1992

Es ist nicht unsachlich und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechend, in Rufbereitschaft befindliche Arbeitnehmer im Rückruffall besser zu stellen, als die sonst zurückgerufenen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Arbeitsbereitschaft
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es ist nicht unsachlich und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechend, in Rufbereitschaft befindliche Arbeitnehmer im Rückruffall besser zu stellen, als die sonst zurückgerufenen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog