Beschlüsse des 59.Deutschen Juristentages Hannover 1992: Arbeitsrecht

Der 59.Deutsche Juristentag fand vom 15. bis 18.3.1992 in Hannover statt. Die Abteilung Arbeitsrecht befasste sich mit dem Thema: 'Welche wesentlichen Inhalte sollte ein nach Art.30 des Einigungsvertrages zu schaffendes Arbeitsvertragsgesetz haben'? / Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (45 (1992) Nr.40)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 02.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Arbeitsrecht
331.116 Arbeitsvertrag
340.134 Gesetzgebung
347.96:061.3 Juristentagung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der 59.Deutsche Juristentag fand vom 15. bis 18.3.1992 in Hannover statt. Die Abteilung Arbeitsrecht befasste sich mit dem Thema: 'Welche wesentlichen Inhalte sollte ein nach Art.30 des Einigungsvertrages zu schaffendes Arbeitsvertragsgesetz haben'? / Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen sind im Rahmen des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich gleich zu behandeln, soweit gleiche Tatbestände vorliegen. Eine unterschiedliche Behandlung muss durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein. (Abgelehnt: 70:151:38) / Das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung, einschliesslich der mittelbaren Diskriminierung ist nach den Massstäben des Europäischen Gerichtshofes zu regeln und eine effektive Sanktion für deren Verletzung vorzusehen. (Abgelehnt: 102:143:4) / In Betrieben ohne Betriebsrat ist der Arbeitnehmer vor der Kündigung zu hören. (Abgelehnt: 119:127:11) / Zulässige Kündigungsgründe sind im Gesetz zu präzisieren. (Abgelehnt: mit grosser Mehrheit).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog