Produkthaftung: Kausalgericht nicht zuständig - oder: Die gespaltene Zuständigkeit bei Produkthaftungsansprüchen

In seinem Beschluss 6 Ob 568/91 vom 20.6.1991, führte der OGH aus, dass für eine auf das Produkthaftungsgesetz gestützte Klage gegen einen Kaufmann die Kausalgerichte nicht zuständig seien, da die Produkthaftung nicht das Vorliegen eines Handelsgeschäftes voraussetzt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Anwaltsblatt (54 (1992) Nr.9 S.623-626)
VerfasserIn: Sitta, Harald
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
347.98 Gericht: Zuständigkeit
34.028 Verfahrensrecht
347.513 Schadenersatz
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:In seinem Beschluss 6 Ob 568/91 vom 20.6.1991, führte der OGH aus, dass für eine auf das Produkthaftungsgesetz gestützte Klage gegen einen Kaufmann die Kausalgerichte nicht zuständig seien, da die Produkthaftung nicht das Vorliegen eines Handelsgeschäftes voraussetzt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog