Soziale Sicherheit - Leistungen für Behinderte - Eigenes Recht - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Vergünstigung : Urteil des Gerichtshofes v.8.7.1992 in der Rechtssache C-243/91
Die Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71, in der aktualisierte Fassung der Verordnung (EWG) Nr.2001/83 des Rates vom 2.6.1983 sind dahin auszulegen, dass sich ein Staatsangerhöriger eines Drittstaats, der Ehegatte eines die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzenden Arbeitnehmer...
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Veröffentlicht in: | EG: Amtsblatt (Nr.C 193)
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Ort / Verlag / Datum: | Luxemburg, 31.07.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11F Wanderarbeitnehmer
362.2/.4 Behindertenfürsorge 336.572:352/354 Beihilfe, soziale 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EG
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr.1408/71, in der aktualisierte Fassung der Verordnung (EWG) Nr.2001/83 des Rates vom 2.6.1983 sind dahin auszulegen, dass sich ein Staatsangerhöriger eines Drittstaats, der Ehegatte eines die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzenden Arbeitnehmers ist, nicht auf sie berufen kann, um Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für Behinderte zu erheben, auf die nach den nationalen Rechtsvorschriften ein eigener, nicht durch die Eigenschaft als Familienangehöriger eines Arbeitnehmers begründeter Anspruch besteht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |