Berücksichtigung auch geringfügiger, messbarer Unfallschäden bei Feststellung der Gesamtrente nach mehreren Arbeitsunfällen : OGH 10 Ob S 37/92 v.24.3.1992
Bei Bindung einer Gesamtrente nach mehreren Arbeitsunfällen sind alle Vorunfälle zu berücksichtigen, die für sich allein eine messbare Minderung der Erwerbsfähigkeit bedingen. Es kann aber nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Folgen eines Unfalles, die in unter 10% liegende Minderung d...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.06.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
368-013 Arbeitsunfähigkeit 368.43 Pensionsversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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