Berücksichtigung auch geringfügiger, messbarer Unfallschäden bei Feststellung der Gesamtrente nach mehreren Arbeitsunfällen : OGH 10 Ob S 37/92 v.24.3.1992

Bei Bindung einer Gesamtrente nach mehreren Arbeitsunfällen sind alle Vorunfälle zu berücksichtigen, die für sich allein eine messbare Minderung der Erwerbsfähigkeit bedingen. Es kann aber nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Folgen eines Unfalles, die in unter 10% liegende Minderung d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.06.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfall
368-013 Arbeitsunfähigkeit
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei Bindung einer Gesamtrente nach mehreren Arbeitsunfällen sind alle Vorunfälle zu berücksichtigen, die für sich allein eine messbare Minderung der Erwerbsfähigkeit bedingen. Es kann aber nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Folgen eines Unfalles, die in unter 10% liegende Minderung der Erwerbsfähigkeit bedingen, nicht messbar seien.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog