Keine Interessenabwägung ohne Sozialwidrigkeit einer Kündigung : OGH 9 Ob A 55/92 v.18.3.1992 / § 105 ArbVG

Ist eine Kündigung nicht sozial ungerechtfertigt, kommt es nicht zu einer Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers mit betrieblichen Interessen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (3 (1992) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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