Leitende Angestellte : OGH 9 Ob A 110/92 v.17.6.1992

Leitender Angestellter im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn ist, w Angestellte im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn ist, wer durch Ausübung von Arbeitgeberfunktionen in einen Interessengegensatz zu anderen Arbeitnehmern geraten kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (3 (1992) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
331.116 Arbeitsvertrag
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitender Angestellter im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn ist, w Angestellte im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn ist, wer durch Ausübung von Arbeitgeberfunktionen in einen Interessengegensatz zu anderen Arbeitnehmern geraten kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog