Erteilung von Auskünften an den Arbeitsinspektor : VGH 91/19/0284 v.9.7.1992

Die Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitsinspektor, er werde für ihn am darauffolgenden Montag eine Liste aller in der Firma beschäftigten Mitarbeiter mit Adresse und Geburtsdatum vorbereiten lassen, vermag keineswegs die tatsächliche Auskunftserteilung zu ersetzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitsinspektorat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitsinspektor, er werde für ihn am darauffolgenden Montag eine Liste aller in der Firma beschäftigten Mitarbeiter mit Adresse und Geburtsdatum vorbereiten lassen, vermag keineswegs die tatsächliche Auskunftserteilung zu ersetzen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog