Für die Heimunterbringung reicht häufig weder Rente noch Pension : Norbert Blüm (CDU) plädiert für eine 'solidarische Pflegeversicherung': Sozialhilfe darf nicht weiter zweckentfremdet werden

Dem Schlaganfall-Pflegebedürftigen, der im Krankenhaus untergebracht ist, bezahlt die Krankenkasse alles, und er behält seine Rente. Seinem Nachbarn, der ins Pflegeheim kommt, bezahlt die Sozialversicherung nichts, und er verliert seine Rente.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1991)
VerfasserIn: Blüm, Norbert
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.06.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.61 Altersheim
362.6 Altersfürsorge
368.43 Pensionsversicherung (SV)
362.11 Krankenhaus
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
368.42 Krankenversicherung (SV)
336.57:352/354 Sozialleistung, öffentliche
304 Sicherheit, soziale
Region:Deutschland
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