Für die Heimunterbringung reicht häufig weder Rente noch Pension : Norbert Blüm (CDU) plädiert für eine 'solidarische Pflegeversicherung': Sozialhilfe darf nicht weiter zweckentfremdet werden

Dem Schlaganfall-Pflegebedürftigen, der im Krankenhaus untergebracht ist, bezahlt die Krankenkasse alles, und er behält seine Rente. Seinem Nachbarn, der ins Pflegeheim kommt, bezahlt die Sozialversicherung nichts, und er verliert seine Rente.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1991)
VerfasserIn: Blüm, Norbert
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.06.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.61 Altersheim
362.6 Altersfürsorge
368.43 Pensionsversicherung (SV)
362.11 Krankenhaus
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
368.42 Krankenversicherung (SV)
336.57:352/354 Sozialleistung, öffentliche
304 Sicherheit, soziale
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dem Schlaganfall-Pflegebedürftigen, der im Krankenhaus untergebracht ist, bezahlt die Krankenkasse alles, und er behält seine Rente. Seinem Nachbarn, der ins Pflegeheim kommt, bezahlt die Sozialversicherung nichts, und er verliert seine Rente.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog