Für die Heimunterbringung reicht häufig weder Rente noch Pension : Norbert Blüm (CDU) plädiert für eine 'solidarische Pflegeversicherung': Sozialhilfe darf nicht weiter zweckentfremdet werden
Dem Schlaganfall-Pflegebedürftigen, der im Krankenhaus untergebracht ist, bezahlt die Krankenkasse alles, und er behält seine Rente. Seinem Nachbarn, der ins Pflegeheim kommt, bezahlt die Sozialversicherung nichts, und er verliert seine Rente.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1991)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 05.06.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 362.61 Altersheim
362.6 Altersfürsorge 368.43 Pensionsversicherung (SV) 362.11 Krankenhaus 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) 368.42 Krankenversicherung (SV) 336.57:352/354 Sozialleistung, öffentliche 304 Sicherheit, soziale |
Region: | Deutschland
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Dem Schlaganfall-Pflegebedürftigen, der im Krankenhaus untergebracht ist, bezahlt die Krankenkasse alles, und er behält seine Rente. Seinem Nachbarn, der ins Pflegeheim kommt, bezahlt die Sozialversicherung nichts, und er verliert seine Rente. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |