Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbot des Ablagerns von Abfall aus anderen Mitgliedstaaten : EuGH C-2/90 v.9.7.1992
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 84/631/EWG des Rates v.6.12.1984 über die Überwachung und Kontrolle - in der Gemeinschaft - der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle verstossen, dass es ein absolutes Verbot der Zwischenlagerung, Abla...
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Veröffentlicht in: | EG: Amtsblatt (Nr.C 195)
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Ort / Verlag / Datum: | Luxemburg, 01.08.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.44 Müll
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Belgien
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Zusammenfassung: | Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 84/631/EWG des Rates v.6.12.1984 über die Überwachung und Kontrolle - in der Gemeinschaft - der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle verstossen, dass es ein absolutes Verbot der Zwischenlagerung, Ablagerung oder Ableitung gefährlicher Abfälle aus einem anderen Mitgliedstaat in der Region Wallonien eingeführt und damit die Anwendung des mit dieser Richtlinie geschaffenen Verfahrens ausgeschlossen hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |