Richtlinie 79/7/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beitragszeiten : EuGH C-9/91 v.7.7.1992

Artikel 7 Abs.1a der Richtlinie 79/7/EWG des Rates v.19.12.1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit erlaubt die Festsetzung eines nach Massgabe des Geschlechts unterschiedlichen gesetzlichen Rentenalters für...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EG: Amtsblatt (Nr.C 189)
Ort / Verlag / Datum:Luxemburg, 28.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Altersgrenze
396.1 Frau: Gleichberechtigung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:EG
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Artikel 7 Abs.1a der Richtlinie 79/7/EWG des Rates v.19.12.1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit erlaubt die Festsetzung eines nach Massgabe des Geschlechts unterschiedlichen gesetzlichen Rentenalters für die Gewährung von Alters-und Ruhestandsrente sowie Formen der Diskriminierung der vom vorlegenden Gericht beschriebenen Art, die notwendig mit diesem Unterschied verbunden sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog