Unberechtigter Austritt wegen vorenthaltenen Entgelts nach Rücknahme der Entlassung : OGH 9 Ob A 30/92 v.26.2.1992
Die Nichtberücksichtigung dieses Entgeltanspruches bis zum Zeitpunkt des Widerrufs der (gerechtfertigten) Entlassungserklärung stellt aber kein ungebührliches Vorenthalten von Bezügen und damit keinen Austrittsgrund nach § 82a lit.d GewO 1859 dar, weil der Entgeltanspruch erst durch die Rücknahme de...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.08.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Austritt: Arbeit
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Austritt: Arbeit | Dokument Nr. A-752881 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |