Unberechtigter Austritt wegen vorenthaltenen Entgelts nach Rücknahme der Entlassung : OGH 9 Ob A 30/92 v.26.2.1992

Die Nichtberücksichtigung dieses Entgeltanspruches bis zum Zeitpunkt des Widerrufs der (gerechtfertigten) Entlassungserklärung stellt aber kein ungebührliches Vorenthalten von Bezügen und damit keinen Austrittsgrund nach § 82a lit.d GewO 1859 dar, weil der Entgeltanspruch erst durch die Rücknahme de...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.08.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Nichtberücksichtigung dieses Entgeltanspruches bis zum Zeitpunkt des Widerrufs der (gerechtfertigten) Entlassungserklärung stellt aber kein ungebührliches Vorenthalten von Bezügen und damit keinen Austrittsgrund nach § 82a lit.d GewO 1859 dar, weil der Entgeltanspruch erst durch die Rücknahme der Entlassung - wenn auch rückwirkend - entstanden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog