Schuldenstände abbauen?
Die verlässlichste Gewähr für die vertragsgemässe Verzinsung und Tilgung bestehender Verpflichtungen liegt darin, dass der Schuldner per Saldo ausserstande ist, seine Schuldenstände abzubauen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten ((1992) Nr.18)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.04.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.12 Schulden, öffentliche
336.12 Haushalt, öffentlicher 336:338 Finanzpolitik 336.76 Kapitalmarkt |
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.12 Schulden, öffentliche | Dokument Nr. A-752156 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |