Keine naturschutzrechtliche Bewilligung für Bergbauanlagen
Eine kompetenzrechtliche Abgrenzung von Bergwesen und Naturschutz soll klären, ob und wieweit Bergbauanlagen naturschutzrechtlichen Bewilligungspflichten unterworfen werden dürfen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (3 (1992) Nr.6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.823.3 Bergrecht
658.2 Anlagen, Gebäude, Betriebsmittel 502.7 Naturschutz 35.07 Verwaltung, öffentliche |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine kompetenzrechtliche Abgrenzung von Bergwesen und Naturschutz soll klären, ob und wieweit Bergbauanlagen naturschutzrechtlichen Bewilligungspflichten unterworfen werden dürfen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |