Unfall bei unternehmensfremden Gefälligkeitsdiensten - nicht unfallversicherungsgeschützt : OGH 10 Ob S 33/92 v.25.2.1992

Bei einem gemeinsamen Gasthausbesuch des Versicherten, seiner Tochter, deren Freund und eines seit einigen Jahren mit dem Versicherten bekannten Mannes zu dem Zweck, die Arbeit des Versicherten zu erläutern und die anderen Gesprächspartner allenfalls zu veranlassen, freie Dienstverhältnisse mit ihm...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
656.08 Verkehrsunfall
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei einem gemeinsamen Gasthausbesuch des Versicherten, seiner Tochter, deren Freund und eines seit einigen Jahren mit dem Versicherten bekannten Mannes zu dem Zweck, die Arbeit des Versicherten zu erläutern und die anderen Gesprächspartner allenfalls zu veranlassen, freie Dienstverhältnisse mit ihm zu begründen, ist das Nachhausebringen der Gesprächspartner auch nicht mittelbar geeignet, der Werbung, dem Kundendienst der Pflege des geschäftlichen Ansehens oder sonst betrieblichen Interessen zu dienen es ist vielmehr eine private Gefälligkeit und damit dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzurechnen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog