Unfall bei unternehmensfremden Gefälligkeitsdiensten - nicht unfallversicherungsgeschützt : OGH 10 Ob S 33/92 v.25.2.1992
Bei einem gemeinsamen Gasthausbesuch des Versicherten, seiner Tochter, deren Freund und eines seit einigen Jahren mit dem Versicherten bekannten Mannes zu dem Zweck, die Arbeit des Versicherten zu erläutern und die anderen Gesprächspartner allenfalls zu veranlassen, freie Dienstverhältnisse mit ihm...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.05.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
656.08 Verkehrsunfall 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei einem gemeinsamen Gasthausbesuch des Versicherten, seiner Tochter, deren Freund und eines seit einigen Jahren mit dem Versicherten bekannten Mannes zu dem Zweck, die Arbeit des Versicherten zu erläutern und die anderen Gesprächspartner allenfalls zu veranlassen, freie Dienstverhältnisse mit ihm zu begründen, ist das Nachhausebringen der Gesprächspartner auch nicht mittelbar geeignet, der Werbung, dem Kundendienst der Pflege des geschäftlichen Ansehens oder sonst betrieblichen Interessen zu dienen es ist vielmehr eine private Gefälligkeit und damit dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzurechnen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |