Unfähigkeit zu Stressberuf infolge Gastritis - kein Entlassungsgrund : ASG Wien 18 Cga 1606/91 v.16.1.1992, rk

Das Verschweigen des Gesundheitszustandes oder einer Krankheit führt nicht zu Vertrauensunwürdigkeit / Die Frage des Arbeitgebers, ob der Arbeitnehmer, der eine Arbeitsstelle in einem sogenannten Stressberuf anstrebt, bei früheren Dienstverhältnissen wegen Gastritis in Krankenstand gewesen sei, ist...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.06.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:616-03 Krankheit
368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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