Haftungsklage des Zweiterwerbers einer Sache gegen den Hersteller : EuGH C-26/91 v.17.6.1992

Artikel 5 Nr.1 des Übereinkommens vom 27.September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er keine Anwendung auf einen Rechtsstreit findet, den der Zweiterwerber einer Sache gegen den Herstelle...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EG: Amtsblatt - Mitteilungen (Nr.C 187)
Ort / Verlag / Datum:Luxemburg, 24.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
347.451 Kaufvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:EG
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